Produkt zum Begriff Krankenkasse:
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Bort Therapie Knet mittel dunkelblau
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Bort Therapie Knet mittel weich hellgrün
Bort Therapie Knet mittel weich hellgrün 80 g - von Bort GmbH - Kategorie: Muskeln - Versand: 2,95 €, ab 18 € versandkostenfrei
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Therapie Aufkleber mit Text Raum Behandlung hochkant A1 (594x841mm)
Produkteigenschaften Hochwertiger Aufkleber aus langlebiger Klebefolie mit einer Gesamtdicke von 155 μm (0,155mm) Ein UV-resistenter und witterungsbeständiger Aufdruck gewährleistet die Anwendung im Innen-, und/oder Außenbereich und ist für Temperaturen von -30°C bis +80°C geeignet. Die Haltbarkeit im Außenbereich beträgt bis zu 7 Jahren. Verarbeitung Die Aufkleber werden digital bedruckt und mit einer Schutzfolie laminiert. Diese Kombination bietet eine ausgezeichnete Farbwiedergabe und ist somit ideal für Ihre hochwertigen Werbe-, und Hinweisaufkleber. Befestigung Die Aufkleber sind konturgeschnitten, lassen sich leicht abziehen und perfekt auf allen glatten, fettfreien Oberflächen anbringen. Bei Temperaturen unter 10 Grad empfehlen wir die Oberfläche vorzuwärmen, z.B. mit einem Haartrockner oder einer Heissluftpistole, so entwickelt sich die volle Haftkraft schneller. Lieferung Die Lieferung erfolgt in einer stabilen Verpackung, so dass der Kleber nicht geknickt wird. Jeder Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Es gibt unsere Aufkleber bei Bedarf auch als Schilder!
Preis: 45.99 € | Versand*: 0.00 € -
Bort Therapie Knet mittel dunkelblau
Bort Therapie Knet mittel dunkelblau können in Ihrer Versandapotheke www.juvalis.de erworben werden.
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Wann zahlt Krankenkasse Hilfsmittel?
Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel, wenn sie medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet wurden. Dabei müssen die Hilfsmittel dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen und geeignet sein, die Gesundheit des Patienten zu erhalten oder zu verbessern. Zudem müssen die Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse aufgeführt sein. In einigen Fällen kann auch eine Kostenübernahme für individuell angefertigte Hilfsmittel erfolgen, wenn sie die einzige Möglichkeit darstellen, den Gesundheitszustand des Patienten zu verbessern. Es ist wichtig, vor der Anschaffung von Hilfsmitteln Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.
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Wird Therapie von Krankenkasse bezahlt?
Die Kosten für Therapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Therapie von einem approbierten Therapeuten durchgeführt wird und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Anzahl der genehmigten Therapiesitzungen kann je nach Krankenkasse variieren. Es ist empfehlenswert, sich vor Beginn der Therapie bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Konditionen und Voraussetzungen zu informieren. In einigen Fällen kann auch eine private Zusatzversicherung die Kosten für Therapie übernehmen.
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Was tun wenn Krankenkasse Hilfsmittel abgelehnt?
Wenn die Krankenkasse ein Hilfsmittel ablehnt, sollte man zunächst den Ablehnungsbescheid genau prüfen und die Gründe dafür nachvollziehen. Anschließend kann man Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und dabei alle relevanten Unterlagen und ärztlichen Gutachten vorlegen. Es kann auch hilfreich sein, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Chancen auf Erfolg zu erhöhen. Zudem kann man sich auch an Selbsthilfegruppen oder Patientenorganisationen wenden, um Unterstützung und Informationen zu erhalten. Es ist wichtig, nicht aufzugeben und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das benötigte Hilfsmittel doch noch genehmigt zu bekommen.
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Welche Hilfsmittel muss die Krankenkasse bezahlen?
Welche Hilfsmittel muss die Krankenkasse bezahlen? Die Krankenkasse ist verpflichtet, bestimmte Hilfsmittel zu bezahlen, die medizinisch notwendig sind, um die Gesundheit und die Mobilität des Patienten zu verbessern oder zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, orthopädische Schuhe oder auch Hörgeräte. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung durch die Krankenkasse. Es ist wichtig, sich vor der Anschaffung eines Hilfsmittels über die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Kostenübernahme zu informieren.
Ähnliche Suchbegriffe für Krankenkasse:
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Was für Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse?
Was für Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse? Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für bestimmte Hilfsmittel, die zur medizinischen Versorgung notwendig sind, wie z.B. Rollstühle, Gehhilfen, orthopädische Schuhe oder Hörgeräte. Die Genehmigung und Kostenübernahme hängen jedoch von der medizinischen Notwendigkeit und der individuellen Situation des Patienten ab. Es ist wichtig, sich vor der Anschaffung eines Hilfsmittels mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zu klären. In einigen Fällen kann auch ein ärztliches Rezept oder eine Verordnung erforderlich sein, um die Kosten erstattet zu bekommen.
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Werden Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt?
Hilfsmittel können von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn sie medizinisch notwendig sind und vom behandelnden Arzt verordnet wurden. Dazu gehören beispielsweise Rollstühle, Gehhilfen, orthopädische Schuhe oder Hörgeräte. Die Kostenübernahme hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie dem individuellen Gesundheitszustand des Patienten und den jeweiligen Richtlinien der Krankenkasse. Es ist wichtig, sich vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei der Krankenkasse über die Kostenübernahme zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen. In einigen Fällen kann auch eine Kostenbeteiligung des Patienten erforderlich sein.
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Wann zahlt die Krankenkasse eine Therapie?
Die Krankenkasse zahlt in der Regel eine Therapie, wenn sie medizinisch notwendig ist und von einem Arzt verordnet wurde. Dabei muss die Therapie auch wissenschaftlich anerkannt und nachweislich wirksam sein. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine ärztliche Diagnose und eine ärztliche Überweisung zur Therapie. Es ist wichtig, dass die Therapie von einem zugelassenen Therapeuten durchgeführt wird, der mit der Krankenkasse abrechnen kann. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Therapie mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.
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Welche Krankenkasse zahlt kieferorthopädische Behandlung?
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen einen Teil der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Dazu zählen beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer, die AOK und die DAK-Gesundheit. Die genauen Leistungen und Bedingungen können jedoch je nach Krankenkasse variieren. Es ist daher ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse über die konkreten Leistungen und Voraussetzungen für eine kieferorthopädische Behandlung zu informieren. Private Krankenversicherungen bieten oft auch Tarife an, die die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen abdecken.
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